Die Mindeststandards an die Kosten- und Leistungsrechnung durch die KHBV (Krankenhaus-Betriebsverordnung) beziehen sich auf die Anforderungen, die Krankenhäuser in Deutschland erfüllen müssen, um eine transparente und nachvollziehbare Kosten- und Leistungsrechnung zu gewährleisten. Diese Standards beinhalten unter anderem: 1. **Vollständigkeit**: Alle relevanten Kosten und Leistungen müssen erfasst werden. 2. **Eindeutigkeit**: Die Zuordnung von Kosten zu den entsprechenden Leistungen muss klar und nachvollziehbar sein. 3. **Aktualität**: Die Daten müssen regelmäßig aktualisiert werden, um aktuelle Kostenstrukturen abzubilden. 4. **Transparenz**: Die Methoden und Verfahren der Kostenrechnung müssen für Dritte nachvollziehbar sein. 5. **Vergleichbarkeit**: Die Kosten- und Leistungsrechnung sollte so gestaltet sein, dass ein Vergleich zwischen verschiedenen Einrichtungen möglich ist. Diese Mindeststandards sollen sicherstellen, dass die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser transparent dargestellt wird und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das Management sowie für externe Prüfer und Kostenträger bietet.